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   LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 29/01   

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https://dejure.org/2002,25405
LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 29/01 (https://dejure.org/2002,25405)
LSG Berlin, Entscheidung vom 07.11.2002 - L 3 U 29/01 (https://dejure.org/2002,25405)
LSG Berlin, Entscheidung vom 07. November 2002 - L 3 U 29/01 (https://dejure.org/2002,25405)
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  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 29/01
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises', also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R - und BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 16/00 R - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97

    Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfordernis einer

    Auszug aus LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 29/01
    Das Gericht schließe sich insoweit dem überzeugenden Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 5. Februar 1998 (L 6 U 178/97) an.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 29/01
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises', also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 29/99 R - und BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 16/00 R - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.11.1999 - 3 U 82/98
    Auszug aus LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 29/01
    Auf die Berufung des Klägers (L 3 U 82/98) hat das Landessozialgericht Berlin mit Urteil vom 28. Januar 1999 den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 27. Juli 1998 wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.
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